Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen
Wer in Liechtenstein Land besitzt, kann dieses nicht einfach so nutzen, wie er will. Es gilt Rahmenbedingungen einzuhalten, die aufgrund von Entscheidungen des Gesetzgebers oder der Behörden entstanden sind. Diese sogenannten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (kurz ÖREB) sind für Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer verpflichtend. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) ist das zuverlässige, offizielle Informationssystem für die wichtigsten öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen.
Gemäss Gesetz über den ÖREB-Kataster (LGBl. 2018 Nr. 81) und der Geoinformationsverordnung (LGBl. 2011 Nr 433) sind folgende Themebereiche Bestandteil des Katasters:
Planung |
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Zonenplan Überbauungs- und Gestaltungspläne |
Wasser |
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Gewässerschutzbereiche Au Wasserschutzgebiete Schutzzonen und Schutzareale |
Lärm |
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Lärmempfindlichkeitsstufen |
Wald |
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Waldreservate Sonderwaldflächen |
Natur- und Landschaftschutz |
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Naturschutzgebiete Landschaftsschutzgebiete |
Belastungen |
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Belastete Standorte (liegt noch nicht vor) |
Jeder Änderung in den Themen des Katasters (neue, veränderte oder gelöschte ÖREB's) werden laufend nachgeführt. Die Liste mit den letzten Anpassungen im Kataster finden sie hier.
Weitere Informationen zum ÖREB-Kataster finden Sie auf dem ÖREB-Informationsportal der schweizerischen Kantone www.cadastre.ch